Mietkaution Info
Hier finden Sie aktuelle Infos zum Thema Mietkaution, dem Umzug und der neuen Wohnung
Definition: Die Mietkaution ist eine Mietsicherheit, die klassischerweise bar vom Mieter an seinen Vermieter gezahlt wird. Sie ist von der Höhe der Miete abhängig, wird aber gesetzlich auf maximal drei monatliche Kaltmieten beschränkt (§551 BGB). Die aus dem Mietverhältnis resultierenden Forderungen des Vermieters wie Miete, Nebenkosten, Reparaturleistungen, Nutzungsentschädigung, sowie Schadenersatz und etwaige Prozesskostenansprüche, sind durch die Mietkaution gesichert. Bei möglichen Ansprüchen kann der Vermieter die Mietkaution einbehalten. |